Umsetzung des hinweisgeberschutzgesetzes

Am 02.07.2023 ist in Deutschland das HInweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Stellen gesetzlich dazu, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) einzurichten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hinweisgeber zu schützen und ihnen sowie Unternehmen/Behörden die Möglichkeit zu geben, potentzielle Missstände oder rechtswidriges Verhalten zu melden.

 

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie in unseren FAQ.


Gesetze sind umzusetzen - aber es gibt viele Gründe, warum das gesetz zudem sinnvoll ist

 

  • Ein solches System verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Hinweisgeber sich an Bundesbehörden oder externe Meldestellen wenden.
  • Darüber hinaus trägt es zur Verbesserung des Unternehmensimages bei, und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen strafrechtlichen Problemen. Es fungiert also als eine Art Frühwarnsystem bei im Unternehmen auftretenden rechtlichen Risiken.
  • Reagieren Sie auf Meldungen deeskalierend, ressourcenschonend und proaktiv, um wirtschaftliche Folgeschäden und menschliche Zwangslagen zu vermeiden.
  • Vermeiden Sie negative Medienpräsenz und damit einhergehende Reputationsschäden, die mit einer Offenlegung von Verstößen in der Öffentlichkeit einher gehen können.

 

 

Diese Vorteile werden sich jedoch nur dann einstellen, wenn ein professionelles System aufgesetzt wird, hinsichtlich dessen Ihre Mitarbeiter und/oder Dritte die berechtigte Erwartung hegen dürfen, dieses vertrauensvoll nutzen zu können.

 


wie kann regelwerk - die kanzlei bei der umsetzung helfen?

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der internen Meldestelle und im laufenden Betrieb vom Monitoring des elektronischen Meldekanals, über die Kommunikation mit den Hinweisgebern, die rechtliche Beratung und Umsetzung der Folgemaßnahmen.

 

 

Das sind die wichtigsten Vorteile, wenn Sie uns einschalten:

  • Wir stellen sicher, dass Sie einen minimalen Implementierungsaufwand haben und nachhaltig handeln können, indem wir Sie an die Hand nehmen, Ihnen Aufgaben abnehmen, bereits wertvolle Vorarbeit leisten und Ihnen dadurch auch erhebliche Kosten einsparen.
  • Durch die Auslagerung an neutrale und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen genießen Sie ein erhöhtes Vertrauen bei potenziellen Hinweisgebern.
  • Wir bieten einen Full-Service als Ombudsstelle, einschließlich rechtlicher Bewertung und Bereitstellung eines datenschutzkonformen elektronischen Meldekanals.
  • Profitieren Sie von unserem europaweiten, interdisziplinären Anwaltsnetzwerk Eurojuris.

 


übersicht

In unserem nachfolgenden Slider finden Sie alle Informationen nochmals für Sie aufbereitet.

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