Am 02.07.2023 ist in Deutschland das HInweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Stellen gesetzlich dazu, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) einzurichten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hinweisgeber zu schützen und ihnen sowie Unternehmen/Behörden die Möglichkeit zu geben, potentzielle Missstände oder rechtswidriges Verhalten zu melden.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie in unseren FAQ.
Diese Vorteile werden sich jedoch nur dann einstellen, wenn ein professionelles System aufgesetzt wird, hinsichtlich dessen Ihre Mitarbeiter und/oder Dritte die berechtigte Erwartung hegen dürfen, dieses vertrauensvoll nutzen zu können.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der internen Meldestelle und im laufenden Betrieb vom Monitoring des elektronischen Meldekanals, über die Kommunikation mit den Hinweisgebern, die rechtliche Beratung und Umsetzung der Folgemaßnahmen.
Das sind die wichtigsten Vorteile, wenn Sie uns einschalten:
In unserem nachfolgenden Slider finden Sie alle Informationen nochmals für Sie aufbereitet.
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